Wie wird man Facharzt für Klinische Pharmakologie

Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Pharmakologie

Voraussetzung für eine Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Klinische Pharmakologie ist der Abschluss eines Medizinstudiums. Im Anschluss daran erfolgt eine zweijährige Basisausbildung in Pharmakologie, die in gleicher Form für die Fachrichtung Pharmakologie und Toxikologie gültig ist – ein Wechsel auf das verwandte Fach ist daher auch noch nach zwei Jahren möglich. Danach erfolgt die dreijährige spezifische Ausbildung in klinischer Pharmakologie.

Inhalte der Weiterbildung zur klinischen Pharmakologie

Zu den Inhalten der Basisausbildung zählen beispielsweise:

  • gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien
  • internationale Forschungsnormen, ethische Grundlagen der medizinischen Forschung
  • pharmakologische, toxikologische und klinische Grundlagen der Arzneimittelerforschung
  • Risiken, Risikomanagement und -kommunikation
  • Biometrie und Statistik
  • Pharmakoepidemiologie
  • Arzneimittelanwendungsforschung
  • Expositionserfassung
  • pharmakologische Methodik
  • wissenschaftliche Arbeits- und Nachweismethoden
  • unerwünschte Arzneimittelwirkungen
  • Pharmako- und Toxikokinetik, Pharmako- und Toxikodynamik
  • Grundlagen tierexperimenteller Forschung
  • Pharmako- und Toxikogenomik
  • Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln
  • Gutachtenerstellung
  • Arzneimitteltherapie

 

Spezialausbildung in klinischer Pharmakologie

Im Rahmen der weiterführenden dreijährigen Spezialausbildung in klinischer Pharmakologie werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt:

  • Grundlagen der tierexperimentellen Forschung
  • Qualitätssicherung von Untersuchungen in Labor und Klinik
  • Entwicklung und Prüfung von Arzneistoffen und medizinischen Produkten
  • Bewertung von Dosis-/Konzentration-Wirkungsuntersuchungen
  • Planen und Erstellen von Prüfplänen für Arzneimittel
  • Durchführung von Studien und deren statistische Auswertung
  • Methoden epidemiologischer Studien
  • Bestimmungsmethoden sowie chemische und analytische Verfahren
  • Arzneimittelsicherheit
  • Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Beratungen und Mitbehandlung in der Arzneimitteltherapie
  • Erstellen, Beurteilen und Implementieren von Therapie-Leitlinien
  • (Drug-)Monitoring
  • Post-Marketing-Surveillance

Nach Absolvierung aller Weiterbildungsinhalte an einer anerkannten Weiterbildungsstätte fehlt für die Berufsberechtigung als Fachärztin oder Facharzt für Klinische Pharmakologie nur noch die Facharztprüfung. Diese wird nach der Anmeldung bei der zuständigen Landesärztekammer abgelegt.

Im Detail können die Inhalte der Weiterbildung zum Facharzt für Klinische Pharmakologie in der (Muster)Weiterbildungsverordnung 2018 der Bundesärztekammer abgerufen werden

 

Bildquelle: iStock.com/nicolas

Stand: 30.04.2021