Gilt für mich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht / Immunitätsnachweispflicht?

Vom 16. März 2022 bis zum 31.12.2022 galt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (§ 20a IfSG). 

Die Regelung des § 20a IfSG ist am 1. Januar 2023 außer Kraft getreten.