Preisliste für den Bereich der Personalvermittlung

Stand: 02.05.2025

Insoweit nicht anders angegeben, gelten für die Preisliste die Begriffe aus unseren AGB zur Personalvermittlung.

1. Im Fall des Abschlusses eines befristeten Anstellungsvertrages gelten die folgenden Konditionen:

a) Das Vermittlungshonorar für Ärztinnen/Ärzte sowie approbierte Angehörige sonstiger akademischer Heilberufe beträgt 13 % der Bruttovergütung. Das Vermittlungshonorar für Pflegekräfte, Angehörige sonstiger bundesrechtlich geregelter Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege, Angehörige eines landesrechtlich geregelten Berufes im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Angehörige hiermit vergleichbarer Berufsgruppen beträgt 16 % der Bruttovergütung. Maßgeblich ist die vereinbarte Bruttovergütung, die der Kandidat während der gesamten Dauer des Anstellungsvertrages erhält.

b) Schließt der Kunde bzw. das Anschlussunternehmen mit dem vorgestellten Kandidaten während oder innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung eines befristeten Anstellungsvertrages einen unbefristeten Anstellungsvertrag ab, hängt die Höhe des geschuldeten Vermittlungshonorars von der Dauer des vorherigen befristeten Anstellungsvertrages ab und beträgt:

  • bei befristetem Anstellungsvertrag von bis zu 3 Monaten: 15 % des Jahresbruttoeinkommens
  • bei befristetem Anstellungsvertrag von mehr als 3 Monaten: 12 % des Jahresbruttoeinkommens
  • bei befristetem Anstellungsvertrag von mehr als 6 Monaten: 9 % des Jahresbruttoeinkommens
  • bei befristetem Anstellungsvertrag von mehr als 9 Monaten: 5 % des Jahresbruttoeinkommens

Beträgt die Dauer des vorherigen befristeten Anstellungsvertrages mehr als 12 Monate, entsteht kein Anspruch auf ein Vermittlungshonorar. Vermittlungshonorare, die bereits für sonstige erfolgreiche Vermittlungen geleistet wurden, bleiben unberücksichtigt und lassen den Anspruch nach diesem Abschnitt unberührt; eine Anrechnung bereits erbrachter Leistungen erfolgt nicht.

2. Im Fall des direkten Abschlusses eines unbefristeten Anstellungsvertrages gelten die folgenden Konditionen: Das Vermittlungshonorar beträgt 27 % des vereinbarten Jahresbruttoeinkommens des Kandidaten.