Einkommen von Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfern

Die Höhe des Gehalts Zahnmedizinischer Fachangestellter handeln Praxis und Angestellte in aller Regel frei aus. In einigen Kammerbereichen existieren Vergütungstarifverträge, die allerdings nicht bindend sind und nur als Orientierung dienen. Weitere Informationen liefert der fogende Text.

Höherer Verdienst in Kammerbereichen mit Tarifvertrag

Die Gehaltsspanne Zahnmedizinischer Fachangestellter ist sehr groß, da die Höhe des Einkommens von Zahnarztpraxis zu Zahnarztpraxis variiert. Die Gehälter beginnen bei 1.500 Euro brutto. Bei gut zahlenden Arbeitgebern sind bis zu 2.300 Euro brutto pro Monat möglich.

Ausnahmen stellen die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe dar, da hier ein Vergütungstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. besteht. Obwohl nicht verbindlich, wird dieser häufig als Richtwert herangezogen. Der Tarifvertrag beinhaltet sowohl das Einstiegsgehalt als auch die Gehaltsentwicklung nach Berufserfahrung und absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen. Das monatliche Tarifgehalt ist beispielsweise Stand 01.01.2020 mit 2.043 Euro angegeben, kann aber abhängig von den Berufsjahren und Fortbildungen auf 3.440 Euro ansteigen.

Zum monatlichen Gehalt können freiwillige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und weitere Sozialleistungen kommen. Auch Wochenend- und Nachtdienst kann sich gehaltssteigernd auswirken. An Orten, an denen ein Mangel an ZMFA herrscht, liegen die Gehälter häufig oberhalb der tariflichen Werte.

Fortbildungen erhöhen Chancen auf besseres Einkommen

Durch eine Weiterbildung zur/zum Zahnmedizinischen ProphylaxeassistentIn, zur/zum Zahnmedizinischen FachassistentIn oder zur/zum Zahnmedizinischen VerwaltungsassistentIn können ZMFA ihr monatliches Gehalt üblicherweise um bis zu 550 Euro steigern.

Noch bessere Verdienstaussichten bestehen nach einer Weiterbildung zur/zum DentalhygienikerIn oder zur/zum Dentalen FachwirtIn.

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Stand: April 2021