Die Neugründung einer Praxis ist deutlich teurer als die Übernahme
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Laut der Analyse ist die teuerste Form, sich als Arzt oder Ärztin niederzulassen, die Praxisneugründung. Hierfür müssen die MedizinerInnen mehr als 200.000 Euro einplanen. Kein Wunder also, dass es solche Neugründungen nur noch selten gibt (10 Prozent).
Bei der Übernahme einer hausärztlichen Praxis mussten MedizinerInnen in den Jahren 2022/2023 im Durchschnitt 110.100 Euro bezahlen. Acht Jahre zuvor waren es noch 77.900 Euro. Diese Summe deckt jedoch lediglich die Übernahme selbst und umfasst nicht die erforderliche Ausstattung und Modernisierung der Praxisräume.
Zusätzlich zu den Übernahmekosten fielen 2022/2023 durchschnittlich 77.900 Euro für die medizinische Einrichtung, Geräte und IT an, um die Praxis voll funktionsfähig und patientenorientiert zu gestalten. Das ist fast doppelt so viel wie in den Jahren 2014/2015 mit 40.000 Euro.
Die Gesamtsumme, die für die Gründung einer hausärztlichen Einzelpraxis benötigt wird, belief sich in den vergangenen Jahren im Schnitt auf 188.000 Euro. Diese Zahl verdeutlicht, dass eine solide finanzielle Planung essenziell ist, um die Last über einen längeren Zeitraum gut tragen zu können.
Noch wesentlich teurer als die Übernahme einer hausärztlichen Praxis ist die Übernahme einer gynäkologischen Praxis. Laut der Analyse betrug der durchschnittliche Übernahmepreis für eine gynäkologische Praxis 171.500 Euro zuzüglich 77.400 Euro Investitionen.
Orthopäden und Orthopädinnen müssen nochmal deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen: Der Übernahmepreis für eine solche Praxis inklusive der teuren Geräte betrug 2022/2023 im Schnitt 365.000 Euro plus 101.400 Euro Investitionskosten.
Relativ günstig ist hingegen die Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis. Der Durchschnittswert der Übernahme betrug hier 45.000 Euro.
Laut der Analyse entscheiden sich trotz der hohen Kosten weiterhin viele MedizinerInnen für eine Einzelpraxis – und zwar rund 60 Prozent. Der Rest wählte eine kooperative Form der Niederlassung, zum Beispiel eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eine Gemeinschaftspraxis.
Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile gewinnt die Einzelpraxis vor allem aufgrund der Autonomie und der Möglichkeit, eigene Entscheidungen ohne Abstimmungsprozesse zu treffen. Die Einzelpraxis ermöglicht zudem eine individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten und bietet die Möglichkeit, die eigenen medizinischen Schwerpunkte ganz nach den persönlichen Interessen zu setzen.
Die Vorteile von kooperativen Praxisformen sind der Zugang zu mehr finanziellen und personellen Ressourcen, das Teilen von Kosten und die Möglichkeit der Arbeitsteilung. Allerdings sind die Kosten für eine BAG teilweise auch sehr hoch und betragen mitunter das Doppelte im Vergleich zu einer Einzelpraxis.
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Sabine Stahl
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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