Teilnahmebedingungen Empfehlungsaktion für unbefristet angestellte medizinische Fachkräfte

1. Als werbende Personen teilnahmeberechtigt sind ÄrztInnen, Pflegekräfte oder Angehörige anderer Heil- und Gesundheitsfachberufe, die zum Zeitpunkt der Werbung bereits selbst über die Websites der Gesellschaften der doctari group (abrufbar über https://www.doctarigroup.com/) registriert sind.

2. ÄrztInnen, Pflegekräfte oder Fachkräfte anderer Heil- und Gesundheitsfachberufe können nur geworben werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Werbung noch nicht bei den Gesellschaften der doctari group registriert sind und zuvor noch nicht registriert waren.

3. Die gegenseitige Werbung von zwei Personen ist ausgeschlossen.

4. Die Werbung neuer MitarbeiterInnen kann im Übrigen nur unter folgenden Bedingungen berücksichtigt werden:

  • Werbung über Ihren doctari Account: Loggen Sie sich in Ihren doctari Online-Account ein und klicken Sie auf „Jetzt doctari empfehlen“. Folgen Sie dann bitte den weiteren Anweisungen in der Anwendung.
  • Werbung per Link: Leiten Sie den Link www.doctari.de/empfehlen an die geworbene Person weiter. Die geworbene Person muss den vollständigen Namen der werbenden Person (im Laufe der Registrierung) in dem Feld „Empfohlen von“ eintragen.
  • Die geworbene Person registriert sich infolge der Empfehlung bei einer Gesellschaft der doctari group. 
  • Die geworbene Person muss, nachdem sie sich registriert hat, mindestens einmal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Kunden (Entleiher) der Gesellschaften der doctari group tätig gewesen worden sein.

5. Bedingung für die Leistung der Zahlung in Höhe von 500,00 EUR ist weiter, dass die werbende und geworbene Person zum Zeitpunkt der Zulassung zur Zahlung bei einer Gesellschaft der doctari group registriert sind und über einen entsprechenden doctari Account verfügen.

6. Die Zahlung in Höhe von 500,00 EUR bzw. im Fall von Ziffer 9 insgesamt höchstens 2.000,00 EUR an Personen, die vor Fälligkeit des Zahlungsanspruch einen Antrag auf Löschung ihrer Registrierung bzw. ihres Accounts gestellt haben, ist ausgeschlossen.

7. Eine Person kann nur einmal geworben werden, sodass in Bezug auf die geworbene Person maximal eine einmalige Zahlung in Höhe von 500,00 EUR bzw. im Fall von Ziffer 9 höchstens 2.000,00 EUR geleistet wird.

8. Sind sämtliche der vorliegenden Teilnahmebedingungen erfüllt, erhält die werbende Person für die Werbung eine einmalige Zahlung in Höhe von 500,00 EUR. Die Zahlung wird am Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die letzte anspruchsbegründende Bedingung erfüllt wird bzw. eintritt, direkt auf das Konto der werbenden Person geleistet. Die werbende Person ist verpflichtet, stets die aktuellen Kontodaten zu hinterlegen und etwaige Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

9a. Für die Werbung einer Pflegefachkraft in unbefristeter Anstellung wird ein zusätzlicher einmaliger Bonus von 1.500,00 EUR ausgezahlt, wenn die vorliegenden Teilnahmebedingungen erfüllt sind und sich die geworbene Pflegefachkraft

  • im Aktionszeitraum vom 01.03.2024 bis einschließlich 31.12.2024 bei doctari registriert hat und
  • unbefristet bei einer Gesellschaft der doctari group angestellt wird und
  • über die Probezeit hinaus bei der doctari group unbefristet angestellt ist.
  • Das Programm gilt nicht für empfohlene medizinische Fachkräfte, die als MinijobberInnen für doctari arbeiten.

9b. Für die Werbung von einem Arzt / einer Ärztin in unbefristeter Anstellung wird ein zusätzlicher einmaliger Bonus von 1.500,00 EUR ausgezahlt, wenn die vorliegenden Teilnahmebedingungen erfüllt sind und sich die geworbene Fachkraft

  • im Aktionszeitraum vom 01.03.2024 bis einschließlich 31.12.2024 bei doctari registriert hat und
  • unbefristet bei einer Gesellschaft der doctari group angestellt wird und
  • über die Probezeit (6 Monate) hinaus bei der doctari group unbefristet angestellt ist.

10. Die zusätzliche Prämie von 1.500,00 EUR wird spätestens in der ersten Woche des Folgemonats gezahlt, wenn die geworbene Fachkraft die Probezeit beendet hat.

11. Eine etwaige Versteuerung der erhaltenen Zahlung obliegt der werbenden Person. Bitte stimmen Sie sich hierzu erforderlichenfalls mit einem bzw. einer SteuerberaterIn ab.

12. Die KandidatInnen, die am Programm teilnehmen, geben ihr Einverständnis, dass doctari den Empfehlungsgeber und den Empfehlungsempfänger jeweils über den Status der Empfehlung informieren und hierbei den Namen nennen darf. Diese Zustimmung kann durch eine schriftliche Anfrage an empfehlung@doctari.de widerrufen werden.

13. Wir behalten uns vor, einzelne Teilnahmebedingungen zu ändern, zu erweitern oder anzupassen bzw. das Programm „Empfehlungsaktion für unbefristet angestellte Pflegefachkräfte “ einzustellen.

14. Auslobender: die Prämie wird von derjenigen Gesellschaft der doctari group geleistet, bei der die geworbene Person zum Zwecke der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt wird bzw. ist.

Transparenzhinweis

Ob für die empfohlene Person eine unbefristete Zusammenarbeit mit doctari infrage kommt, ist eine Entscheidung zwischen den beiden Vertragspartnern und kann nicht durch Sie beeinflusst werden.