Ärzte-Tarifverträge und Gehälter im Überblick

Arzt-Gehalt nach Tarifvertrag

Ärzte und Ärztinnen genießen ein hohes Ansehen und haben einen anspruchsvollen, abwechslungsreichen und erfüllenden Job – und sie werden vergleichsweise gut bezahlt. Doch wie hoch genau ist ein Arzt-Gehalt? Wie viel verdient ein Oberarzt in Deutschland? Und welche Unterschiede gibt es zwischen kommunalen Krankenhäusern, Uni-Kliniken und privaten Kliniken? All das regeln meist die Tarifverträge für Ärzte und Ärztinnen, die für fast alle festangestellten Mediziner gelten.

Welche Tarifverträge für Ärzte gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Ärzte-Tarifverträge: für Universitätskliniken, für kommunale Krankenhäuser sowie für private Kliniken. Sie alle enthalten nicht nur das Grundgehalt für Ärzte und Ärztinnen, für Fachärzte, Oberärzte und leitende Oberärzte, sondern auch die Gehaltsentwicklung im Laufe der Jahre. Chefärzte werden in der Regel nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt, sondern handeln ihr Gehalt selbst aus.

  1. Tarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern
    • TV Ärzte/VKA
  2. Tarifverträge für Ärzte an Universitätskliniken
    • TV Ärzte TdL
  3. Tarifverträge für Ärzte an privaten Klinikkonzernen

Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Der Tarifvertrag Ärzte für kommunale Krankenhäuser trägt die offizielle Abkürzung TV-Ärzte/VKA. VKA steht für Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Die neueste Fassung stammt von Mai 2022. 

Im Schnitt arbeitet ein Arzt an einem kommunalen Krankenhaus 40 Stunden pro Woche. Diese werden auf fünf, notfalls auch auf sechs Tage verteilt.

Da Ärztinnen und Ärzte überwiegend im Schichtdienst tätig sind, wird die wöchentliche Arbeitszeit als Durchschnittswert für ein ganzes Jahr berechnet. Pro Schicht darf ein Mediziner laut Ärzte-Tarifvertrag bis zu zwölf Stunden am Tag arbeiten.

Wie viel verdienen Ärzte an kommunalen Krankenhäusern?

In den Ärzte-Tarifverträgen werden die Mediziner und Medizinerinnen in verschiedene Entgeltgruppen eingestuft. Entgeltgruppe I gilt für angestellte Ärztinnen, Entgeltgruppe II für Fachärzte und Fachärztinnen. In die nächste Stufe fallen Oberärzte, Oberärtzinnen. Die Entgeltgruppe IV ist für Leitende Oberärzte und Oberärztinnen gültig.

Innerhalb der Entgeltgruppen I und II gibt es sechs weitere Stufen, die sich auf die Berufserfahrung beziehen. Bereits nach einjähriger Tätigkeit werden MedizinerInnen laut dem Ärzte-Tarifvertrag in Stufe zwei eingeordnet. Alle weiteren Stufen erklimmen die Ärzte oder Ärztinnen nach einem weiteren Jahr Berufserfahrung. In der Entgeltgruppe III gibt es drei Stufen, in Gruppe IV nur zwei.

So viel verdienen Ärzte nach laut Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA

Seit dem 1. Juli 2023 gelten folgende Gehälter gemäß dem Ärzte-Tarifvertrag (Bruttobeträge in Euro und auf einen Monat bezogen):

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
I5.084,92 €5.373,18 €5.579,03 €5.935,85 €6.361,32 €6.536,32 €
II6.711,29 €7.273,99 €7.768,09 €8.056,32 €8.337,64 €8.618,98 €
III8.406,29 €8.900,36 €9.607,20 €---
IV9.888,50 €10.595,38 €----

Ärzte-Tarifverträge für Universitätskliniken

Alle Ärzte an Universitätskliniken werden nach dem Tarifvertrag für Ärzte bezahlt. Dies gilt auch für Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie für Ärzte im Justizvollzugsdienst, die sich dort um die Patientenversorgung kümmern. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, daher auch die offizielle Abkürzung Tarifvertrag für Ärzte (TdL). Ärzte an Universitätskliniken müssen im Schnitt 42 Stunden pro Woche arbeiten, also zwei Stunden mehr als Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Dafür ist das Arzt-Gehalt etwas höher.

Tabelle gültig ab 1. September 2023 (Bruttobeträge in Euro und auf einen Monat bezogen)

ab dem1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr5. Jahr6. Jahr
Arzt5.104,245.393,565.600,215.958,426.385,476.552,04
ab dem1. Jahr4. Jahr7. Jahr9. Jahr11. Jahr13. Jahr
Facharzt6.736,787.301,637.797,598.076,298.228,228.438,20
Oberarzt8.438,208.934,169.643,64---
CA-Vertreter9.926,1010.635,5611.200,40---

Ärzte-Tarifverträge an privaten Kliniken

In Deutschland gibt es neben den kommunalen Kliniken und den Universitätskliniken auch private Krankenhäuser. Auch hier werden festangestellte Ärzte überwiegend nach nach Tarifverträgen bezahlt. Die Mediziner werden entsprechend ihrer Tätigkeit als Assistenzarzt,Facharzt, Oberarzt oder Leitender Oberarzt sowie der Zahl der Berufsjahre in Gehaltsklassen eingeteilt. Konkrete Zahlen zu den Tarifverträgen sind auf den Internetpräsenzen der jeweiligen privaten Krankenhäuser. Je höher die Ärzte auf der Karriereleiter klettern oder je spezialisierter sie sind, desto wahrscheinlicher sind Gehälter außertariflich und damit Verhandlungssache.

Gehaltsstufen bei Arbeitgeberwechsel

Die einzelnen Entgeltstufen in den Tarifverträgen beziehen sich auf die Berufserfahrung innerhalb der Gehaltsgruppe bei einem Arbeitgeber. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die Zeiten unter Umständen angerechnet werden.

Im Tarifvertrag für die kommunalen Krankenhäuser ist festgelegt, dass Vorbeschäftigungen angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind. Im Tarifvertrag für Universitätskliniken steht ähnlich, dass Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung als förderlich gelten und angerechnet werden.

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