Wie verhalte ich mich bei einer Erkrankung bzw. im Verdachtsfall?

Für nachweislich positiv getestete Personen im Gesundheitswesen gilt:

  • ANORDNUNG zur Isolation für 5 Tage

    ZUSÄTZLICH als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit:
     
  • Wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit mit frühes­tens am Tag 5 abgenommenem negativen Antigentest* oder PCR-Test**
     
  • Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich.
     
  • Wenn persönlicher Kontakt zu einer Person vorlag, bei der eine Coronavirus-Infektion nachgewiesen wurde, ist für Sie als medizinisches Fachpersonal zudem verpflichtend sich bis zum einschließlich fünften Tag nach dem Kontakt vor jedem Dienst zu testen.

Hinweis: Die Quarantäne-Regelungen der einzelnen Bundesländer können erheblich voneinander abweichen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweils geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie einreisen möchten bzw. in dem Sie sich befinden.

Weiterführende Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie hier.